Seit einigen Jahren verwendete man nach einer Rechtsänderung Gutschriften nur noch für Provisionszahlungen. Wenn man Gutschriften zu Rechnungen erstellen möchte, wie man dies früher gemacht hat, dann sind das heute REchnungskorrekturen. Diese Möglichkeit, es nicht Gutschrift, sondern Rechnungskorrektur zu nennen, ist meine Erachtens zwingend erforderlich, um rechtskonform arbeiten zu können.
Status: Abgelehnt
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