Unterschriftspflicht für Objektkontrollen durch Objektleiter und Kunden

Beschreibung:
Zur Absicherung und besseren Nachvollziehbarkeit bei Objektkontrollen soll vor dem Abschluss einer Kontrolle eine doppelte Unterschrift eingefordert werden: sowohl vom durchführenden Objektleiter als auch vom Kunden vor Ort.
Die Objektkontrolle darf erst abgeschlossen werden, wenn beide Unterschriften vorliegen. So kann sichergestellt werden, dass die Kontrolle tatsächlich gemeinsam durchgeführt und vom Kunden bestätigt wurde – insbesondere bei späteren Rückfragen oder Zwischenfällen ein wichtiger Nachweis.

Gewünschte Funktionen:

  • Pflicht zur Unterschrift des Objektleiters vor Abschluss der Kontrolle

  • Pflicht zur Unterschrift des Kunden vor Abschluss der Kontrolle

  • Kontrolle kann erst abgeschlossen werden, wenn beide Unterschriften vorliegen

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Upvoters
Status

In Review

Board

Mobile App

Tags

Qualitätsmanagement

Date

10 months ago

Author

Hannah Schwartz

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