In den Zahlungserinnerungen und Mahnungen soll neben der Rechnungsnummer auch das Rechnungsdatum sowie der zugehörige Leistungszeitraum angezeigt werden. Hintergrund: Viele Kunden erhalten regelmäßig gleichbleibende Leistungen, wodurch es vermehrt zu Rückfragen kommt, auf welchen Zeitraum sich die Mahnung bezieht.
