Für Sonderreinigungen (z. B. Grund-, Bau- oder Fensterreinigung) sollen individuelle Stundenlöhne je Mitarbeiter und Reinigungsart hinterlegt werden können – anstelle pauschaler Zuschläge. Außerdem sollen diese Stunden in Abrechnung und Stundenexport separat ausgewiesen werden, inklusive Reinigungsart und Stundensatz. Ziel ist eine transparente, korrekte Lohnabrechnung und weniger manueller Aufwand.
